Spenden
Zweckgebundenen spenden – Für die Menschen und NATURA 2000 rund um den Rohrhardsberg
Die Stiftung Naturschutzfonds wollte mit dem Einsatz von zweckgebundenen Spenden und der Einrichtung einer Zustiftung “Kulturlandschaft Rohrhardsberg im Rahmen des LIFE-Natur-Projekts “Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach“dazu beitragen, dass weitere innovative, richtungsweisende und modellhafte Maßnahmen ergriffen werden konnten, um das Kleinod mit seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft zu erhalten.
Wenn Menschen neue Wege gehen, kommen Spenden für das herausragende NATURA 2000 Gebiet am Rohrhardsberg erst richtig an!
Schützen Sie mit uns Tiere, Pflanzen und Lebensräume in einem von der EU auserwählten LIFE Natur-Projekt – einem Höhepunkt der Biodiversität – mit einer Fläche von 6350 Hektar.
Das Hauptziel ist mit den Menschen die Entwicklung und Optimierung der Lebensräume insbesondere der Borstgrasen, der Hochmoore und Wälder sowie die Entwicklung lebensfähiger Populationen wie Groppe, Auer- und Haselhuhn zu ermöglichen.
Wir brauchen dafür Ihre Spende!. Als Stiftung Naturschutzfonds und Partner im LIFE- Projekt fördern wir innovative, zukunftsorientierte Projekte und Maßnahmen. Die Menschen im Gebiet stärken damit ihr soziales, methodisches und ökologisches Engagement. Sie sind die Promotoren für ein stabile Natur von morgen.
Machen Sie mit beim großen Spendenmarathon am Rohrhardsberg unter dem Motto “Gemeinsam für ein vielfältige Natur”.
Die Spendenkonten der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg sind:
Konto Nr. 2 828 888
Baden-Württembergische Bank
Bankleitzahl: 600 501 01
Konto Nr. 10 100 706
Postbank Stuttgart
Bankleitzahl: 600 100 70
Im Verwendungszweck unbedingt eintragen: Zweckgebundene Spende Rohrhardsberg
“Gutes tun und dabei Steuern sparen.”
Als Spender werden sie steuerlich begünstigt. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das neue Stiftungsrecht, welches im September 2007 beschlossen wurde, bildet hierfür rückwirkend zum 01. Januar 2007 die Grundlage.
Spenden sind Sonderausgaben! Bis 200 Euro reichen ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug; ab einem Betrag von 200 € stellt die Stiftung Naturschutzfonds Ihnen auf Anforderung eine Spendenbescheinigung aus.
Mehr Informationen zur Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg:
www.stiftung-naturschutz-bw.de
Wir sind für Sie da unter: info@stiftung-naturschutz-bw.de
Das neue Gesetz sieht generell folgende Abzugsmöglichkeiten bei Spenden vor.
1. Spenden von Privatpersonen
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO an eine gemeinnützige Stiftung können gem. § 10 b Abs. 1 ESTG insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders als Sonderausgabe abgezogen werden. Spenden, die die Höchstbeträge überschreiten oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind unbegrenzt vortragsfähig, d.h. sie können auch in den folgenden Jahren unter Maßgabe der genannten Grenzen abgezogen werden.
2. Spenden von Unternehmen
Unternehmen können Spenden gemäß Â§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KSTG an steuerbegünstigte Körperschaften in Höhe von insgesamt bis zu
1. 20 % des Einkommens oder
2. 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben abziehen.
Diese Darstellung ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater für Ihre persönliche Besteuerungssituation!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
